Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt

Kfz-Prüfstelle-Maier
Oelser Str. 2a
90475 Nürnberg

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr